5/27/2021

Bundesstaat Deutschland


 

 

 Regierung  

Der Übergangsrat bittet alle Menschen sich mit der völkerrechtlichen Lehre von Georg Jellinek zu beschäftigen, wie mit anderen Niederschriften, die Erklärungen über diesen Rechtskreis beinhalten. Es wird immer wichtiger werden politische und rechtliche

Zusammenhänge besser zu durchschauen, damit jeder die Märchen-Erzähler von den richtigen Zusammenhängen unterscheiden kann.  

Nach der Drei-Elemente-Lehre (auch Drei-Elementen-Lehre genannt) von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnen.

Im Staatsrecht existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition den Staat als „die mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“ umschrieben.
In der Jellinekschen Trias werden die staatlichen Merkmale in drei Elementen begründet:

 

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