Die Medizinjuristin Beate Bahner, die wegen der Corona-Maßnahmen einen
Normenkontrollantrag und eine einstweilige Anordnung vor dem VGH und dem
Bundesverfassungsgericht eingebracht hat, wird Ostersonntag 19.30 Uhr
festgenommen und in die Heidelberger Psychiatrie gebracht.
Am 15.4.2020 wird sie wieder entlassen.
In Deutschland ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Heidelberger Medizin-Fachanwältin Beate Bahner, weil sie zu einer Straftat aufgefordert haben soll.
Die „Straftat“: eine Demonstration.
Sie hat zu Demonstrationen aufgefordert.
Demonstrationen sind legal in Deutschland. Zuvor hatte sie Normenkontrollklage gegen Baden-Württemberg eingereicht, später dann per Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde.
Bei einer angemeldeten und genehmigten Demonstration am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin gab es trotz eingehaltenem Sicherheitsabstand Verhaftungen, weil die Polizeikräfte vor Ort erklärten, Demonstrationen seien illegal.
Eigene Beschreibung der Verhaftung von Frau Bahner: Link
Update Rhein-Neckar-Zeitung, 14.3.2020:
Aus einem Meter Höhe den Kopf auf den Steinboden geknallt: Link
Bei Abruf der Seite um 12.13 am 15.4.steht auf der linken Seite ein Kasten mit diesem Text: Wieso stand hier die Audio-Datei von Beate B. online und jetzt nicht mehr?
Zu den Prinzipien des Journalismus gehört es, stets beide Seiten zu hören.
Die betroffene Anwältin wandte sich mit dieser Audiodatei an die Öffentlichkeit, um ihre Interessen zu wahren. Diesem Ansinnen kam die Redaktion nach, weil wir die Datei als ein wichtiges Dokument erachten.
Dass wir sie nun wieder aus unserem Online-Angebot entfernt haben, hat mit dem Persönlichkeitsschutz der Anwältin zu tun: Ihr Anliegen, Öffentlichkeit für ihre Sache herzustellen, ist erfüllt, eine weitere Verbreitung ist aus unserer Sicht nicht nötig.
Klaus Welzel
RNZ-Chefredaktion
Am 15.4.2020 wird sie wieder entlassen.
In Deutschland ermittelte die Staatsanwaltschaft gegen die Heidelberger Medizin-Fachanwältin Beate Bahner, weil sie zu einer Straftat aufgefordert haben soll.
Die „Straftat“: eine Demonstration.
Sie hat zu Demonstrationen aufgefordert.
Demonstrationen sind legal in Deutschland. Zuvor hatte sie Normenkontrollklage gegen Baden-Württemberg eingereicht, später dann per Eilantrag eine Verfassungsbeschwerde.
Bei einer angemeldeten und genehmigten Demonstration am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin gab es trotz eingehaltenem Sicherheitsabstand Verhaftungen, weil die Polizeikräfte vor Ort erklärten, Demonstrationen seien illegal.
Eigene Beschreibung der Verhaftung von Frau Bahner: Link
Update Rhein-Neckar-Zeitung, 14.3.2020:
Aus einem Meter Höhe den Kopf auf den Steinboden geknallt: Link
Bei Abruf der Seite um 12.13 am 15.4.steht auf der linken Seite ein Kasten mit diesem Text: Wieso stand hier die Audio-Datei von Beate B. online und jetzt nicht mehr?
Zu den Prinzipien des Journalismus gehört es, stets beide Seiten zu hören.
Die betroffene Anwältin wandte sich mit dieser Audiodatei an die Öffentlichkeit, um ihre Interessen zu wahren. Diesem Ansinnen kam die Redaktion nach, weil wir die Datei als ein wichtiges Dokument erachten.
Dass wir sie nun wieder aus unserem Online-Angebot entfernt haben, hat mit dem Persönlichkeitsschutz der Anwältin zu tun: Ihr Anliegen, Öffentlichkeit für ihre Sache herzustellen, ist erfüllt, eine weitere Verbreitung ist aus unserer Sicht nicht nötig.
Klaus Welzel
RNZ-Chefredaktion
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