„Fotografische
Sicherung und Verfolgung von Kioskbesitzern: So soll die Berliner
Polizei gegen das verbotene Compact-Magazin vorgehen“🌐
ℹ️ Die Polizei Berlin will künftig gegen Druckerzeugnisse des verbotenen Magazins Compact
vorgehen.
Das geht aus einer Anweisung des Polizeipräsidiums hervor,
die in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft erarbeitet wurde, weil sie Angst habe für die WAHRHEIT
🔖
Die Email ist übertitelt mit: „Umgang mit ausgelegten Druckerzeugnissen
des "Compact-Magazins" nach der Verbotsverfügung v. 16.07.2024“.
Darin
heißt es, dass das zuständige Kommissariat LKA 542 bei der
Staatsanwaltschaft eine rechtliche Einschätzung zum Verbot von Compact eingeholt
habe. Die Handreichung verfolge das Ziel, „Handlungssicherheit“ im
Umgang nach dem Verbot ausliegenden Zeitschriften zu erzielen.
Demnach sollen Beamte der Polizei Berlin die Auslage von
Druckerzeugnissen als „Verstoß gegen § 20 Abs. 1 VereinsG“ aufnehmen. In
dieser Einzelnorm wird die Zuwiderhandlung gegen Verbote des
Vereinsrechts geregelt.
Darin heißt es: Recht bricht derjenige, der im
räumlichen Geltungsbereichs durch „ausgeübte Tätigkeit den
organisatorischen Zusammenhalt eines Vereins entgegen einem
vollziehbaren Verbot oder entgegen einer vollziehbaren Feststellung, daß
er Ersatzorganisation eines verbotenen Vereins ist, aufrechterhält oder
sich in einem solchen Verein als Mitglied betätigt“. Das Vergehen wird
mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe
bestraft. Faeser hatte beim Verbot von Compact das Vereinsrecht – und
nicht etwa Presserecht – zur Geltung gebracht, was mancherorts auf
Kritik stieß.
❌Ferner
heißt es, dass die Polizisten die ausliegenden Zeitschriften
fotografisch sichern sollen. Außerdem sollen Pächter, Betreiber oder
Verantwortliche als Beschuldigte strafrechtlich verfolgt werden, sollten
„kein unmittelbarer Verantwortlicher“ zugegen sein.
Das heißt: Nicht
nur Kioskbesitzer oder Antiquitätenhändler, die alte Ausgaben
vertreiben, würden sich alleine dadurch schon strafbar machen, sondern auch womöglich die Mieter der Räumlichkeiten.
Geen opmerkingen:
Een reactie posten