Die Antwort auf die Frage: "was ist eine Verfassunggebende Versammlung?" erhalten wir vom Bundesverfassungsgericht:
Urteil
des Bundesverfassungsgerichts BVerfG 2 BvG 1/51 vom 23. Oktober 1951,
II. Senat, Leitsatz 21 :
Eine verfassunggebende Versammlung ist ein
weltweit anerkannter, völkerrechtlicher Akt und hat einen höheren
rechtlichen Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte
Volksvertretung.
Sie ist im Besitz des pouvoir constituant.
Mit
dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen
Beschränkungen auferlegt werden. Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung
dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über
den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des
Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.
Leitsatz 27
Das Bundesverfassungsgericht erkennt die Existenz überpositiven, auch
den Verfassungsgesetzgeber bindenden Rechtes an und ist zuständig, das
gesetzte Recht daran zu messen.
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