Nach Polizeigewalt in Berlin: "Querdenker" schicken geleakten Einsatzbefehl an UN-Sonderbeauftragten.
Nach den mutmaßlichen Übergriffen der Berliner Polizei auf Teilnehmer der verbotenen "Querdenken"-Demonstrationen hat der Rechtsanwalt Ralf Ludwig auf Telegram am Freitag einen Auszug aus dem Einsatzbefehl der Ersten Bereitschaftspolizeiabteilung (1. BPA 11) veröffentlicht. In dem Schreiben heißt es:
"Zur Reduzierung der Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
ist bei Verstößen gegen die 3. Sars-CoV-2-InfSchMV, insbesondere die
Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske und das Einhalten
vom Mindestabstand, offensiv und bei niedriger Einschreitschwelle
einzuschreiten.
Gegen Personen, die an verbotenen Versammlungen
teilnehmen möchten, sowie gegen erkennbar gewaltbereiten
Personen/-gruppen ist sofort konsequent bei niedriger Einschreitschwelle
vorzugehen."
In einem ergänzenden Kommentar warf der Anwalt die Frage nach entsprechenden Einsatzbefehlen für die CSD-Demonstration am 24. Juli und andere Veranstaltungen auf, bei denen ein derartiges Durchgreifen der Polizei nicht zu beobachten war.
Markus Haintz, ein anderer prominenter "Querdenken"-Anwalt,
veröffentlichte am späten Freitagnachmittag den Screenshot einer E-Mail
an den UN-Sonderberichterstatter über Folter Nils Melzer. In der Mail,
der zahlreiche Anhänge beigefügt sind, heißt es:
UN Sonderberichterstatter Melzer hatte nach dem Bekanntwerden eines Videos, in dem zu sehen ist,
wie ein Polizist eine Frau brutal am Hals packt und zu Boden schleudert,
um Zeugenaussagen gebeten.
Melzer hatte nach dem Bekanntwerden eines Videos, in dem zu sehen
ist, wie ein Polizist eine Frau brutal am Hals packt und zu Boden
schleudert, um Zeugenaussagen gebeten.
Am Donnerstag kündigte
der UN-Sonderberichterstatter \ eine Untersuchung und eine offizielle
Intervention bei der deutschen Bundesregierung an.
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