Der Verein Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie, e.V. hat ein ganz wichtiges Infoblatt erstellt.
Es klärt
Ärzte klipp und klar darüber auf, wer bei Impfschäden von Minderjährigen
haftbar gemacht werden kann: sie selbst. Das Merkblatt ist aber auch
für Eltern hochinteressant.
So heißt es: „ALLE Minderjährigen
(also 0- bis 17-Jährige) dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung
beider Eltern (und zusätzlich bei Jugendlichen ab 14 Jahren mit deren
schriftlicher Einwilligung) und niemals gegen den Willen der
Sorgeberechtigten mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft werden.“
Wer die kompakten Infos gelesen hat, kann Spahn für seine Idee, Kinder selbst entscheiden zu lassen, nur noch mehr verachten.
Hier gibt’s das Infoblatt: 👉https://www.mwgfd.de/wp-content/uploads/2021/07/2021-07-14-final-Vorsicht-Haftungsfalle-AefA-MWGFD-AfA-mit-Impressum.pdf
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