Unverschämtes Framing !
In Hessen darf das Landesamt für Verfassungsschutz den Landesverband der
AfD endgültig als „rechtsextremen Verdachtsfall“ einstufen und
beobachten. Das hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel
entschieden. Bestätigt wurde damit unter anderem eine vorhergehende
Entscheidung im Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom
November 2023.
Das Landesamt für Verfassungsschutz hatte vor
rund drei Jahren die Einstufung vorgenommen, dass die AfD in Hessen ein
„rechtsextremer Verdachtsfall“ ist.
Im November 2023 entschied das
Verwaltungsgericht Wiesbaden, dass die hessische AfD beobachtet werden
darf. Das Gericht stellte unter anderem fest, dass die AfD für einen
sogenannten ethnischen Volksbegriff eintritt.
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