It appears as if German lawyer, Reiner Fuëllmich, who recognized the
COVID crimes against humanity as early as 2020, has been set up.
Fuëllmich was spearheading a project known as the “Second Nuremberg”,
and co-founded the Corona Investigative Committee.
His Committee
consulted about a hundred and fifty scientists and experts from around
the world, as well as former employees of the World Health Organization,
and their findings showed them that the COVID measures were the first
steps in a plan to destroy regional economies in order to make
populations dependent upon global supply chains, and were intended to
reduce the population and install a world government under the United
Nations.
------- https://laufpass.com/gesellschaft/das-fuellmich-komplott/
Die koordinierte BRD Exekution eines demokratischen Aufklärers:
Das Füllmich-Komplott
Wurde Dr. Reiner Füllmich vom Verfassungsschutz beobachtet?
Natürlich.
Gibt es Berichte der „Sicherheitsdienste“ über den Aufklärer?
Selbstverständlich.
Jeder, der den Machthabern die Stirn bietet, wird
beobachtet.
Das ist eine Binsenweisheit.
Erlangt ein Kritiker zu viel
Bedeutung und Reichweite, wird er diskriminiert, demonetarisiert und
wenn das alles nichts hilft: verhaftet und eingesperrt.
Im Fall von Dr.
Reiner Füllmich ging das System sogar so weit, ihn illegal aus Mexiko zu
entführen. So sehr war das System darauf erpicht, ihn zum Schweigen zu
bringen.
Dabei bediente sich die Staatsanwaltschaft der Mittäterschaft
von Menschen aus Dr. Füllmichs Umfeld. Bewiesen wurde das allerdings
nicht erst durch das ominöse Dossier, das Anfang April aufgetaucht war,
sondern durch die peniblen Befragungen der Zeugen durch Füllmichs
Anwältin Katja Wörmer und Dr. Füllmich selbst.
Schon die erste Hälfte
des Prozesses am Landgericht in Göttingen konnte beweisen: Es ist ein
Komplott von Staatsanwaltschaft und denjenigen Menschen, die hinter dem
Geld des Ausschusses her sind.
von Wolfgang Jeschke
Ist das jüngst aufgetauchte Papier, das die organisierte Verfolgung von
Füllmich belegen soll, echt? Das weiß bislang niemand. Das ist aber auch
unerheblich. Selbst ohne das Dossier, welches dem Co-Anwalt Dr.
Füllmichs, dem Kölner Anwalt Dr. Christof Miseré, zugespielt wurde, ist
das Komplott gegen den deutschen Rechtsanwalt und Aufklärer schon heute
bewiesen.
Ob daran noch andere Behörden als die Staatsanwaltschaft
Göttingen in Gestalt von Staatsanwalt Simon Philipp John mitgewirkt
haben,
ob es Anweisungen aus der Politik oder aus Übersee gab, spielt
dabei keine Rolle.
Der Fall Füllmich ist ein konstruierter Fall, seine
Entführung aus Mexiko war illegal, der Prozess fußt auf falschen
Anschuldigungen. Die Anzeigeerstatter sind ganz offensichtlich Mittäter
bei der illegalen Verschleppung des Rechtsanwalts. Das haben die
Sachverhaltsermittlung und die Zeugenbefragungen schon zur Mitte des
Prozesses deutlich gezeigt.
HINTERGRUND:
Drei
vermeintliche Mitstreiter von Dr. Reiner Füllmich haben gegen den Kopf
des ehemaligen Corona-Ausschusses am 02.09.2022 Strafanzeige erstattet.
Namentlich sind das die drei Hafenanwälte Antonia Fischer, Justus
Hoffmann und Marcel Templin. Hoffmann und Fischer waren Füllmichs
Mitgesellschafter im Corona-Ausschuss, Templin tauchte im Umfeld der
geplanten Sammelklage von Dr. Füllmich auf.
Zur Verhandlung:
Hauptanklagepunkt ist der Vorwurf, Füllmich habe Darlehen in Höhe von
700.000 Euro nicht an den Ausschuss zurückgezahlt, sondern für sich
verbraucht. Im Prozess stellte sich heraus: Füllmich hat das Geld nicht
für sich verbraucht. Er hatte es in Abstimmung mit seiner damaligen
Beisitzerin Viviane Fischer vor dem drohenden Zugriff des Staates in
Sicherheit gebracht. Die Darlehen sollten wieder an den Ausschuss
zurückgeführt werden, wenn die Gefahr der Beschlagnahme durch den Staat
nicht mehr gegeben wäre.
Die Hafenanwälte vereitelten die Rückführung
der Darlehen in Zusammenarbeit mit einem Notar. Das Geld befindet sich
nun rechtswidrig in den Händen seiner Verfolger, die aber offenbar von
der Staatsanwaltschaft gedeckt werden, die mit Hilfe der „Hafenanwälte“
Füllmich aus Mexiko entführen ließ – ohne internationalen Haftbefehl und
ohne jede Chance für Füllmich, sich mit Rechtsmitteln gegen die
Deportation zu wehren.
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