Deutschsprachiger Raum
Strafrecht
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Hitlergruß in der Bundesrepublik Deutschland in der DDR sowie in Österreich verboten.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Verwendung des Hitlergrußes und anderer Formen (etwa „Mit Deutschem Gruße“) durch § 86a des Strafgesetzbuches (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen) verboten.
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