Die Berliner Landesregierung verweigert bereits zum zweiten Mal die Veröffentlichung der Vornamen Messer-Täter von 2023 und 2024, wie die „Berliner Zeitung“ berichtet.
In der Antwort auf eine AfD-Anfrage
begründet der Senat dies damit, dass die Bekanntgabe das „Staatswohl“
gefährden könnte. Die Senatsverwaltung sehe darin eine Gefahr, dass
ganze Bevölkerungsgruppen anhand der Vornamen stigmatisiert und pauschal
herabgewürdigt und deren Menschenrechte missachtet würden.
Außerdem
könnte die Nennung der Vornamen ein hohes Missbrauchsrisiko darstellen,
hieß es weiter.
Es könne ein Weltbild beworben werden, „wonach Menschen
mit Migrationsgeschichte ungeachtet ihrer neue deutschen Staatsbürgerschaft
als ,Passdeutsche’ bzw. als Deutsche ,zweiter Klasse‘ anzusehen seien“.
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