Der Berliner Senat muss die Vornamen von Messertätern herausgeben. Das
hat nun der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden. Der
entsprechende Beschluss liegt der Berliner Zeitung vor.
Er folgte damit
einem Antrag des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar.
Dieser hatte im
Mai 2024 eine entsprechende parlamentarische Anfrage gestellt. Zu 1197
Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2023
ermittelt wurden, wollte er die 20 häufigsten Vornamen wissen.
Der Senat
sollte sie detailliert aufschlüsseln
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