Durchbruch:
Masern-Virus existiert nicht! Dr. Stefan Lanker gewinnt Prozess vor dem BGH
Neben dem Oberlandesgericht Stuttgart hat nun auch der
Bundesgerichtshof entschieden, dass der Virologe Dr. Stefan Lanka keine
100.000 Euro an den Arzt Dr. David Bardens zahlen muss. I
m Februar 2011
hatte Dr. Stefan Lanka eine Belohnung in Höhe von 100.000 Euro für
denjenigen versprochen, der imstande sei, eine wissenschaftliche
Publikation vorzulegen, in der die Existenz des Masern-Virus nicht nur
behauptet, sondern auch bewiesen und darin u.a. dessen Durchmesser
bestimmt ist.
Der Arzt Dr. Bardens versuchte, die Existenz des
Masern-Virus durch sechs eingereichte Publikationen zu beweisen.
Im aktuellen Newsletter von WissenschafftPlus
schreibt Dr. Stefan Lanka, dass der Masern-Virus-Prozess endgültig
gewonnen ist: "Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Masern-Virus-Prozess
entschieden.
Der I. Zivilsenat des BGH hat das Urteil vom
Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) vom 16.2.2016 bestätigt.
Die im Jahr
2011 von mir ausgelobten 100.000 € für einen wissenschaftlichen Beweis
der Existenz des behaupteten Masern-Virus müssen dem Kläger nicht
ausgezahlt werden. Dieser wurde zudem verurteilt, alle Kosten des
Verfahrens zu tragen.
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