Wortwörtlich heißt es darin künftig: „Das Recht, sein Leben oder das Leben eines anderen Menschen mit der Waffe zu verteidigen, ist unter den gesetzlichen Bedingungen garantiert.“
In der vergangenen Woche beschloss nach dem tschechischen Abgeordnetenhaus auch die zweite Kammer des dortigen Parlaments mit deutlicher Mehrheit die Aufnahme des Rechts auf Schusswaffenbesitz in die Verfassung.
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