Der Verwaltungsgerichtshof hat die Corona-bedingten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gekippt.
Die Sperre gilt nur noch wenige Tage.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.
Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.
Der 1. Senat argumentiert, die
Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr
erfüllt.
Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen
nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der
Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der
Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller
anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung
des Infektionsgeschehens führe.
Zudem
müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen
landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am
regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen.
Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende
Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr
entsprochen.
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