5/31/2021

Gericht hebt nächtliche Corona-Ausgangssperre auf in Baden-Württemberg

Der Eilantrag einer Frau aus Tübingen war erfolgreich:
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Corona-bedingten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg gekippt.
Die Sperre gilt nur noch wenige Tage.

 Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Corona-bedingte nächtliche Ausgangssperre gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, außer Vollzug gesetzt worden.

Zum letzten Mal findet sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag Anwendung. Damit war der Eilantrag einer Klägerin aus Tübingen erfolgreich.

Der 1. Senat argumentiert, die Landesregelung habe zuletzt die gesetzlichen Voraussetzungen nicht mehr erfüllt.
Nach dem Infektionsschutzgesetz seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe. Sie kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen – auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen – zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

Zudem müsse die Landesregierung prüfen, ob diese Ausgangsbeschränkungen landesweit angeordnet werden müssten oder ob differenziertere, am regionalen Infektionsgeschehen orientierte Regelungen in Betracht kämen. Den gesetzlichen Anforderungen habe das Land zuletzt – anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge erfolglos blieben – nicht mehr entsprochen.

 
Innenminister Horst Seehofer (M.) und sein Staatssekretär Kerber (r.) holten für ihre Politik Wissenschaftler ins Boot, unter anderem RKI-Chef Lothar Wieler

Regierung kündigt Strategieänderung an

Das Land erwägt nun, nur noch für Corona-Hotspots solche Maßnahmen zu ergreifen. Es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde, sagte Regierungssprecher Rudi Hoogvliet am Montag der dpa in Stuttgart.
„Jetzt haben wir juristische Klarheit.“ 15 Stadt- und Landkreise liegen bei der sogenannten Sieben-Tage-Inzidenz unter 50, nur noch vier Kreise über 100.
 

„Auch wir hatten schon überlegt, die landesweite Regelung aufzuheben und eine regionale Regelung daraus zu machen“, sagte Hoogvliet. 

Man habe am Wochenende schon Kontakt mit der Staatsregierung in Bayern gehabt, um gemeinsam mit dem Nachbarn zu überlegen, ob und wann man die landesweite Regelung im Gleichschritt aufheben könne. Die aktuelle Corona-Verordnung, die auch den Lockdown regelt, gilt noch bis zum 14. Februar.

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