Regierung
Der Übergangsrat bittet alle Menschen sich mit der völkerrechtlichen Lehre von Georg Jellinek zu beschäftigen, wie mit anderen Niederschriften, die Erklärungen über diesen Rechtskreis beinhalten. Es wird immer wichtiger werden politische und rechtliche
Zusammenhänge besser zu durchschauen, damit jeder die Märchen-Erzähler von den richtigen Zusammenhängen unterscheiden kann.
Nach der Drei-Elemente-Lehre (auch Drei-Elementen-Lehre genannt) von Georg Jellinek ist der Staat ein soziales Gebilde, dessen konstituierende Merkmale ein von Grenzen umgebenes Territorium (Staatsgebiet), eine darauf als Kernbevölkerung ansässige Gruppe von Menschen (Staatsvolk) sowie eine auf diesem Gebiet herrschende Staatsgewalt kennzeichnen.
Im Staatsrecht
existiert keine allgemein gültige Definition des Begriffs Staat. Georg
Jellinek hat in seiner rechtswissenschaftlichen Definition den Staat als „die
mit ursprünglicher Herrschaftsmacht ausgerüstete Körperschaft
eines sesshaften Volkes (Gebietskörperschaft)“
umschrieben.
In der Jellinekschen Trias werden die staatlichen Merkmale
in drei Elementen begründet:
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