1/30/2026

Gewissensfreiheit siegt:

 Freispruch für «Impfverweigerer» in der Bundeswehr: Gewissensfreiheit siegt vor Gericht

In einem bemerkenswerten Fall hat das Landgericht Schweinfurt die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen einen Bundeswehrsoldaten verworfen, der die vorgeschriebene Corona-«Impfung» verweigert hatte. Der 36-jährige Oberleutnant, der seit 11 Jahren im Dienst steht, berief sich erfolgreich auf seine Gewissensfreiheit und wurde freigesprochen.

 weil es im konkreten Einzelfall eine echte, ernsthaft und nachhaltig begründete Gewissensentscheidung (Art. 4 GG) anerkannt hat.
Dadurch fehlte die Schuld, obwohl der Befehl formal gültig war. Das widerspricht dem BVerwG-Urteil nicht, da dieses die Pflichtregelung bestätigt, aber eine individuelle Gewissensausnahme im Strafrecht (nicht im Disziplinarrecht) möglich lässt – ein sehr seltener Ausnahmefall.

Quelle:

Nius: Soldat, der sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, beruft sich auf Gewissen – und wird freigesprochen - 28. Januar 2026

Welt: Soldat verweigert Corona-Impfung - bisher straffrei - 27. Januar 2026 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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