Freispruch für «Impfverweigerer» in der Bundeswehr: Gewissensfreiheit siegt vor Gericht
In
einem bemerkenswerten Fall hat das Landgericht Schweinfurt die Berufung
der Staatsanwaltschaft gegen einen Bundeswehrsoldaten verworfen, der
die vorgeschriebene Corona-«Impfung» verweigert hatte. Der 36-jährige
Oberleutnant, der seit 11 Jahren im Dienst steht, berief sich
erfolgreich auf seine Gewissensfreiheit und wurde freigesprochen.
weil es im konkreten Einzelfall eine echte, ernsthaft und nachhaltig
begründete Gewissensentscheidung (Art. 4 GG) anerkannt hat.
Dadurch
fehlte die Schuld, obwohl der Befehl formal gültig war. Das widerspricht
dem BVerwG-Urteil nicht, da dieses die Pflichtregelung bestätigt, aber
eine individuelle Gewissensausnahme im Strafrecht (nicht im
Disziplinarrecht) möglich lässt – ein sehr seltener Ausnahmefall.
Nius: Soldat, der sich nicht gegen Corona impfen lassen wollte, beruft sich auf Gewissen – und wird freigesprochen - 28. Januar 2026
Welt: Soldat verweigert Corona-Impfung - bisher straffrei - 27. Januar 2026
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