Kinder und Personal in Kindertagesstätten, Horten
und Schulen müssen künftig gegen Masern geimpft sein. Bei Verstößen
drohen Bußgelder von bis zu 2500 Euro.
Erste Klagen sind angedroht.
Die Regelung hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.
Ab März gilt die Nachweispflicht, betroffen sind zudem Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern sowie Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften.
Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einem Bußgeld bis 2500 Euro rechnen. Kinder, die nicht geimpft sind, können von Kitas ausgeschlossen werden. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.
Erste Klagen sind angedroht.
Die Regelung hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von Union, SPD und FDP beschlossen. Die AfD stimmte dagegen, Grüne und Linke enthielten sich.
Ab März gilt die Nachweispflicht, betroffen sind zudem Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen und Krankenhäusern sowie Bewohner und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften.
Wer gegen die Auflagen verstößt, muss mit einem Bußgeld bis 2500 Euro rechnen. Kinder, die nicht geimpft sind, können von Kitas ausgeschlossen werden. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen.
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