Artikel 11 des Grundgesetzes: gegen Neue Wehrpflicht-Regel:
Junge Männer dürfen Deutschland nicht mehr längere Zeit ohne Genehmigung verlassen
https://www.berliner-zeitung.de/news/neue-wehrpflicht-regel-junge-maenner-duerfen-deutschland-nicht-mehr-laengere-zeit-ohne-genehmigung-verlassen-li.10028539
Sie bereiten alles Schritt für Schritt still und heimlich dafür vor:
„Bisher
galten die Bestimmungen des Paragraphen 3, der die Genehmigungspflicht
für längere Auslandsaufenthalte regelt, ausschließlich in zwei
Extremsituationen: dem Spannungsfall, also einer vom Bundestag oder der
NATO festgestellten erhöhten äußeren Bedrohung, sowie dem Verteidigungsfall,
wenn das Bundesgebiet tatsächlich mit Waffengewalt angegriffen wird.
Seit Jahresbeginn gilt die Regelung jedoch auch außerhalb dieser
Ausnahmesituationen – also im Normalzustand.“
Aber
AUS FREIEM WILLEN kann man sich anmelden aber niemals zwingend
Artikel 11 des Grundgesetzes lautet: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit. Sie dürfen sich an jedem Ort im Bundesgebiet aufhalten und sie dürfen dieses Gebiet auch verlassen. Eingriffe in diese Rechte sind nur aufgrund eines Gesetzes und nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig.“lautet: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit. Sie dürfen sich an jedem Ort im Bundesgebiet aufhalten und sie dürfen dieses Gebiet auch verlassen.
Eingriffe in diese Rechte sind nur aufgrund eines Gesetzes und nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter zulässig.“
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