Karlsruhe setzt Signal: Gerichte müssen Meinungsfreiheit stärker beachten
„Wo endet scharfe Kritik, wo beginnt die strafbare Beleidigung? Zwei jetzt veröffentlichte Beschlüsse des
Bundesverfassungsgerichts
geben darauf keine einfachen Antworten, liefern aber klare Hinweise für
die Gerichte. Wer über Worte urteilt, muss genau hinsehen – und den
Kontext würdigen. (…)
Im ersten Verfahren ging es um einen Vater,
der im Sommer 2021 dem Schulleiter seines Sohnes mehrere E-Mails
schrieb. Darin kritisierte er die Corona-Maßnahmen an der Schule in
scharfen Worten.
Er sprach von „faschistoiden Anordnungen“ und erklärte,
sein Sohn werde sich einem „faschistischen System und dessen
Handlangern“ nicht beugen. Außerdem hieß es, „solche Menschen wie Sie“
seien in früheren dunklen Zeiten „die größten Stützen des Systems“
gewesen. (…)
Die Richter in Karlsruhe sehen das nun
differenzierter. Insbesondere die Formulierung „faschistoide
Anordnungen“ sei nicht ausreichend auf ihren Sinn und Kontext geprüft
worden. Eine Äußerung dürfe nicht vorschnell als persönliche
Herabsetzung gewertet werden, ohne Wortlaut und Zusammenhang genau zu
analysieren.“ …“
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