Es ist vorbei. Der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat
am 26. Jänner 2022 ein Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet und an
den österreichischen Gesundheitsminister ein Konvolut an Fragen
übermittelt. Fragen, die bis jetzt absolut tabu waren. Die an den
Grundfesten der „Pandemie“ rütteln.
Der Gesundheitsminister hat für eine
Antwort Zeit bis zum 18. Februar 2022. Das ist dann auch das Enddatum
der „Pandemie“ in Österreich.
Im Einzelnen will der VfGH wissen, ob die Hospitalisierungs- und Verstorbenenzahlen alle Infizierten erfassen. Die alte an oder mit Covid Frage. Falls alle positiv Getesteten gezählt wurden, wüsste der VfGH gerne die Begründung.
Weiters will der VfGH eine Aufschlüsselung der Covid-Todes- und Hospitalisierungsfälle. Wo war Corona ursächlich? Wo nur ein bedeutungsloser „positiver“ Test? Er fragt sogar nach dem Alter der Todesfälle und Hospitalisierten!
Auch für die Sinnhaftigkeit der FFP2-Maskenpflicht muss der Gesundheitsminister Belege erbringen.
Dann gehts ans Eingemachte (für die Pharmamafia). Der VfGH beziffert das Risiko, an Covid zu versterben, mit 0,15 %. Er fragt, wie die absolute und relative Risikoreduktion einer Impfung zu verstehen ist. Der VfGH will wissen, wie hoch die absolute Risikoreduktion nach einer, zwei oder drei Impfungen ist. Die 95 %-Wirksamkeitslüge ist am Ende.
Es kommt noch besser.
Die „Pandemie der Ungeimpften“ wird in Frage
gestellt.
Der Gesundheitsminister muss beantworten, inwieweit die
„Schutzimpfung“ das Infektions-, Erkrankungs- und Übertragungsrisiko
senkt.
Da „es dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen scheint, dass
auch Personen mit Covid-Schutzimpfung sich mit Sars-Cov-2 infizieren, an
Covid erkranken und Sars-Cov-2 übertragen können“.
Dann gehts in für den Gesundheitsminister gefährliche Bereiche. Der VfGH will das Hospitalisierungsrisiko nach einer Erkrankung und nach einer Impfung wissen, aufgegliedert nach Alterskohorten und Zahl der Impfungen. Hier kommen die Impfnebenwirkungen ins Spiel, die bisher so nonchalant ignoriert wurden.
Selbst der „Lockdown für Ungeimpfte“ bleibt nicht unhinterfragt.
Der
VfGH fragt, um wie viel höher die Bettenauslastung ohne diesen Lockdown
wäre.
Die für die Regierung tödlichste Frage kommt zum Schluss.
Der VfGH
ersucht um Auskunft, ob es richtig ist, dass es 2021 weniger Covid-Tote
aber trotzdem eine wöchentliche Übersterblichkeit im dreistelligen
Bereich gibt. Er will wissen, wie sich diese Übersterblichkeit erklärt.
All diese Fragen wurden von Querdenkern, Schwurblern und „Rächten“
seit Beginn der „Pandemie“ gestellt. Die Regierung hat sie unter
tatkräftiger Beihilfe von gekauften Medien und willfährigen Experten
beiseite gewischt. Damit ist jetzt Schluss.
Dem VfGH muss die Regierung
Rede und Antwort stehen.
Freiheit stirbt nie dramatisch. Sie stirbt scheibchenweise.
Wir dürfen sie nie für selbstverständlich nehmen. Wir müssen für sie
kämpfen! Auch jetzt noch, bis die Machthaber in Handschellen aus ihren Ämtern entfernt wurden.
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