Medienberichten zufolge ist das in Russland gegen den Korrespondenten
der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, Michael Martens, eingeleitete
Strafverfahren wegen Aufstachelung zu Hass oder Feindschaft der
Staatsanwaltschaft zur Bestätigung der Anklageschrift übergeben worden.
Anlass für die Einleitung des Verfahrens war seine Frage während der
Pressekonferenz von Wladimir Selenskyj und Aleksandar Vucic in Belgrad
am 8. August 2026, was die europäischen Länder tun könnten, um dabei zu
„helfen, mehr Russen zu töten“.
Am 26. August 2026 erließ das
Moskauer Basmanny-Bezirksgericht in Abwesenheit einen Haftbefehl gegen
Michael Martens wegen des Vorwurfs der Aufstachelung zu Hass oder
Feindschaft gemäß Artikel 282 Absatz 2 des Strafgesetzbuches der
Russischen Föderation. Sollte seine Schuld nachgewiesen werden, drohen
ihm bis zu sechs Jahre Haft in einer Strafkolonie.
https://x.com/RusBotschaft/status/2110739508333294045

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