11/06/2025

Gericht pfeift auf Wadephul-Forderung:

  Kein Abschiebeschutz für Syrer: Gericht pfeift auf Wadephul-Forderung

Syrer dürfen in ihr Heimatland abgeschoben werden.

 Das bestätigte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht. In der Begründung des Urteils widerspricht das Gericht Außenminister Wadephul deutlich.
Dieser betonte kürzlich, dass er Rückführungen nach Syrien für unzumutbar halte.

Konkret ging es um die Eilanträge zweier Syrer, die versuchten, sich auf dem Rechtsweg ihrer Abschiebung zu entziehen. Die Entscheidung, Syrern keinen Abschiebeschutz zu gewähren, begründen die Richter wie folgt: „Rückkehrern nach Syrien drohen dort keine relevanten Gefahren (mehr) … Sofern es noch Gewalt gibt, handelt es sich um Einzelfälle, die in der Gesamtschau unbeachtlich sind.“ Die Tore für eine massenhafte Rückkehr geflüchteter Syrer in ihre Heimat sind damit nun sogar gerichtlich bestätigt geöffnet.

Gericht in NRW: Kein Abschiebeschutz für Syrer - RND

 

 

 

 

 

 

 

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