Kein Abschiebeschutz für Syrer: Gericht pfeift auf Wadephul-Forderung
Syrer
dürfen in ihr Heimatland abgeschoben werden.
Das bestätigte das
Düsseldorfer Verwaltungsgericht. In der Begründung des Urteils
widerspricht das Gericht Außenminister Wadephul deutlich.
Dieser betonte
kürzlich, dass er Rückführungen nach Syrien für unzumutbar halte.
Konkret
ging es um die Eilanträge zweier Syrer, die versuchten, sich auf dem
Rechtsweg ihrer Abschiebung zu entziehen. Die Entscheidung, Syrern
keinen Abschiebeschutz zu gewähren, begründen die Richter wie folgt: „Rückkehrern
nach Syrien drohen dort keine relevanten Gefahren (mehr) … Sofern es
noch Gewalt gibt, handelt es sich um Einzelfälle, die in der Gesamtschau
unbeachtlich sind.“ Die Tore für eine massenhafte Rückkehr geflüchteter Syrer in ihre Heimat sind damit nun sogar gerichtlich bestätigt geöffnet.
Gericht in NRW: Kein Abschiebeschutz für Syrer - RND
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