Es darf verstanden werden, daß die BRD und ihre Vasallen nur das tut, was sie darf, darum macht es aus deren Sicht Sinn, die Deutschen im “Vereinigten Wirtschaftsgebiet” als Staatenlose und Rechtlose zu führen.
Die Frage über die Souveränität Deutschlands wird immer wieder gestellt. Zurecht. Immerhin gibt es unzählige Anhaltspunkte, die den Umstand der fehlenden Eigenstaatlichkeit belegen. Insbesondere die Rechtsaspekte diesbezüglich sind sehr interessant.
Von Henry Paul
Die Bundesrepublik Deutschland ist vielleicht ein Fake. Weder ist sie
Republik, noch ist sie Deutschland.
Sie ist ein Verwaltungskonstrukt der
Siegermächte, damit diese dem Völkerrecht entgegenkommen und der
kapitulierten Wehrmacht des besiegten "Deutschen Reichs" eine
Möglichkeit gaben, sich selbst zu verwalten unter der Oberhoheit der
Alliierten, insbesondere der USA und deren Besatzungsrecht (SHAEF und
SMAD).
Dazu wurde einem Grundrechts-Rat die Möglichkeit gegeben, ein
Grundgesetz aufzustellen, das die grundsätzlichen Verwaltungsbezüge des
Rumpfreichs, welches nach dem Grundgesetz "Bundesrepublik Deutschland"
benannt wurde, festlegt.
Ob nun die BRD eine
Nicht-Regierungsorganisation ist oder ein Verwaltungskonstrukt oder ein
teilautonomes Land oder ein abhängiger Vasallen-Konstrukt der USA oder
ein teilsouveränes Gebilde aller Alliierten oder sogar nur eine
Finanzverwaltung mit GmbH-Status – das will bis heute kein
Staatsrechtler definitiv beantworten bzw. die Regierungen haben bisher
immer verabsäumt sich eindeutig dazu zu äußern. Das
Bundesverfassungsgericht hat jedoch eindeutig geurteilt, dass das
"Deutsche Reich" nach wie vor existiert, aber nicht für das Rumpfreich
der mittlerweile 16 Bundesländer Rechtsnachfolger ist. Der Haager
Gerichtshof tat dasselbe.
Nach der herkömmlichen Staatslehre wird ein souveräner Staat danach definiert, ob er der Drei-Elementen-Lehre nach Jellinek entspricht: also ein Staatsgebiet umschreibt, ein Staatsvolk kennt und die Staatsgewalt über diesen Raum und dieses Volk besitzt und ausüben kann. Dazu müssen die Konstrukte konstitutiv in einer Verfassung verankert sein. Die Verfassung des "Deutschen Reichs" von 1919 ist nach wie vor existent, hat aber derzeit wegen des verlorenen Krieges und alliierten Aufhebung aller Nazi-Konsitutionen keine rechtsaktive Gültigkeit (?). Die Alliierten okkupierten den Rumpf-Rest und definierten sich als oberste Gewalt, da in der Kapitulation die Unterwerfung aller Behörden und Regierungen verlangt wurde. Explizit wurde die Annexion ausgeschlossen.
Die Länder östlich der Oder-Neisse-Linie wurden unter polnische Verwaltung gestellt. Die Länder westlich bis zur Oder-Neisse-Linie wurden (aufgrund der Londoner Konferenz von 1944) der Sowjetunion unterstellt, die westlichen Länder bis zum UdSSR-Verwaltungsgebiet den drei Alliierten Großbritannien, USA (und 1945 nach der Konferenz in Jalta) Frankreich. Das nannte man die vier Besatzungszonen, in denen andere bzw. neue Ländergrenzen aktiviert wurden. Berlin als ehemalige Hauptstadt wurde in vier Teile geteilt und den jeweiligen Besatzungsmächten nach räumlicher Ausrichtung analog den Besatzungsmächen anvertraut.
Die vier Alliierten konnten sich über den endgültigen Status des Rumpf-Restlandes nicht einigen und so beschlossen die drei Westalliierten 1947 die Errichtung eines westdeutschen Verwaltungsgebiets. Das führte dann 1949 zum Grundgesetz und zur Bundesrepublik.
https://www.contra-magazin.com/2015/04/die-brd-ist-kein-staat-was-ist-sie-eigentlich/
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