7/08/2025

Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghanen nicht fortsetzen.

 Die Bundesregierung will Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghanen nicht fortsetzen. Einige haben aber bereits eine Aufnahmezusage. Das beschäftigt die Justiz - nun gibt es eine Entscheidung.



Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen

Die Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen.

Damit war der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach der Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln.
Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könnte es zu Verzögerungen kommen.

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