Die Bundesregierung will Aufnahmeprogramme für gefährdete Afghanen nicht fortsetzen. Einige haben aber bereits eine Aufnahmezusage. Das beschäftigt die Justiz - nun gibt es eine Entscheidung.
Die
Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer Afghanin und
ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen
Die
Bundesregierung habe sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene
Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“, erklärten die
Richter zur Begründung. „Von dieser freiwillig eingegangen Bindung“
könne sich Deutschland nicht lösen.
Damit war der Eilantrag der
Frau und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf Visa warten,
in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach der
Entscheidung laut Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln.
Gegen den Beschluss kann jedoch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg eingelegt werden. Sollte die Behörde das tun, könnte
es zu Verzögerungen kommen.
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