Ja,wohl !!
Jetzt erklärt der Verfassungsschutz sogar schon
unser Grundgesetz für verfassungswidrig. Nichts anderes bedeutet es
nämlich, wenn das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD für gesichert
rechtsextremistisch erklärt mit der Begründung, ihr Volksverständnis sei
„nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar“
Gastkommentar
von Dr. Berthold Löffler ist Professor an der Fakultät für Soziale
Arbeit, Gesundheit und Pflege an der Hochschule Ravensburg-Weingarten in
der Schwäbischen
Quelle
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